Verlassen Sie sich auf unsere volle Unterstützung.

Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Unterstützung. Nicht nur in Form von helfenden Händen in Ihrem Haushalt, sondern auch in Form von Pflegegeld. Dieses können Sie dann weitergeben an Ihren Angehörigen oder andere pflegende Personen – als  Anerkennung ihrer Hilfe. Wie viel Pflegegeld Sie bekommen, richtet sich nach dem Pflegegrad, der bei Ihnen festgestellt wurde.

Wenn Sie einmal beispielhaft berechnen möchten, wie viel Pflegegeld Sie von der Pflegekasse bekommen, wenn Sie den Ihnen zustehenden Betrag an Sachleistungen/ Kombinationsleistungen nicht vollständig ausschöpfen, dann können Sie das auf der Internetseite www.pflegegeldrechner.com erfahren. Hier sollten Sie die Summe der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen sowie Ihren Pflegegrad eingeben. Und schon wird Ihnen unten angezeigt, wie viel Pflegegeld die Pflegekasse Ihnen zurückerstatten würde.

Zwei Beispiele:

  1. Sie bekommen einmal wöchentlich Hilfe beim Baden:
    Die Kosten sind durch die Pflegeversicherung nicht nur gedeckt, sondern Sie erhalten nach der  Abrechnung mit der Pflegekasse anteilig auch das nicht genutzte Pflegegeld.
  2. Sie werden täglich versorgt, z.B. morgens und abends:
    Die Kosten werden nicht nur durch die Pflegekasse abgedeckt, sondern es ist zusätzlich ein Eigenbetrag zu zahlen, je nach Einkommen kann dies dann wiederum durch den Sozialhilfeträger übernommen werden.
 
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